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Schwerz im Saalekreis

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Weil-Reisshauer-Stiftung

„Die verstorbenen Eheleute Weil, nämlich Christian Gottlieb Weil und Johanne Friederike Weil geb. Reisshauer auf Dammendorf haben in Ihrem am 13.März 1890 eröffneten Testament ein Vermächtnis von 24.000 Mark für die Gemeinde Dammendorf ausgesetzt, dessen Zinsen in bestimmter Art verwendet werden sollten.”

Die frisch gesäuberte Grabstätte der Familie Weill-Reisshauer in Dammendorf So beginnt das Statut der ersten Satzung der von den oben genannten Erblassern gewollten Stiftung, die letztlich am 14. Juni 1903 in Kraft trat. Ursache für die Verzögerung waren offensichtlich behördliche Schwierigkeiten. Diese führten dazu, dass die Stiftung so nicht zu Stande kam wie im Testament vorgesehen. Die Gemeinde Dammendorf verzichtete auf die testamentarische Stiftung. Stattdessen errichteten die Erben, als da waren

  • der Gutsbesitzer Reinhold Reisshauer in Möst bei Raguhn.
  • Die Erben der Frau Amtmann Antonie Hampel geb. Wilde in Groß Poley bei Bernburg
    1. Richard Hampel
    2. Paul Hampel
    3. Anna Schmidt geb. Hampel
    4. Marta Schmidt geb. Hampel
    5. die Theodor Piechir'schen Minorennen
  • der Rentner Oswald Siebicke zu Halle/Saale

eine neue Stiftung, die als Grundlage über den Pachterlös zweier Flurstücke, zusammen etwas über 6 ha, aus der Erbmasse der Verstorbenen verfügte. Über die Aktivitäten der Stiftung bis 1945 ist (noch?) nicht viel bekannt.

Der Pachterlös gelangte nach der Vereinigung von Schwerz und Dammendorf 1950 in den Gemeindehaushalt.

Im Jahre 2002 beschloss der Gemeinderat diese Stiftung wieder zu aktivieren. Dazu war einige Verwaltungsarbeit nötig. Unter anderem musste eine neue Satzung verfasst werden. Gründe dafür waren die Anpassung an das derzeitige Stiftungsrecht, der Zusammenschluss von Schwerz und Dammendorf, und eine notwendige Änderung des Stiftungsvorstandes. Hier wurde der ehemals eingesetzte Ortslehrer durch die dienstälteste Erzieherin der Kindertagestätte ersetzt.

Der Stiftungszweck blieb im Wesentlichen unverändert (Anm.: wenn man von der ehemals als förderungsfähig geplanten Anschaffung eines Leichenwagens absieht).

Die Satzung wurde durch das Landesverwaltungsamt aktualisiert und am 20.08.2003 wieder in Kraft gesetzt.

Seit dem ist die Stiftung wieder aktiv. Anträge auf Zuwendungen gemäß der Satzung können wieder gestellt werden. Beachtung sollte vor allem finden, dass nach § 2 nur ortsansässige Bürger gefördert werden können und die je Jahr verfügbare Summe gemäß den ortsüblichen Pachtsummen nicht allzu hoch ist. Ansonsten ist ein Blick in die Satzung, speziell der Stiftungszwecke sehr zu empfehlen.

 
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