Während die private Krankenversicherung Rücklagen für ihre Versicherten bildet, funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren ca. 50 Millionen Mitgliedern nach dem solidarischen Umlagesystem.
Gesetzlich versicherungspflichtig sind Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen maximal bei monatlich 4.162,50 € liegt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Seit dem 01.01.2009 gilt zwar für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz, dennoch unterscheiden sich die Leistungen und Tarife teilweise erheblich. Den Krankenkassen ist es bei guter wirtschaftlicher Lage auch möglich, Beiträge zurückzuerstatten oder im anderen Fall Zusatzbeiträge zu erheben. Ob dies und wenn ja in welcher Höhe dies bei Ihrer Krankenkasse der Fall ist, können Sie mit dem Krankenkassenrechner ganz einfach ermitteln.
Wer in den letzten drei Jahren mehr verdiente, oder Selbstständig, bzw. verbeamtet ist, kann sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vollständig privat versichern. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, möglich.