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Krankenkassen

Gesetzlich oder Privat?

Während die private Krankenversicherung Rücklagen für ihre Versicherten bildet, funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren ca. 50 Millionen Mitgliedern nach dem solidarischen Umlagesystem.

Gesetzlich versicherungspflichtig sind Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen maximal bei monatlich 4.162,50 € liegt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Seit dem 01.01.2009 gilt zwar für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz, dennoch unterscheiden sich die Leistungen und Tarife teilweise erheblich. Den Krankenkassen ist es bei guter wirtschaftlicher Lage auch möglich, Beiträge zurückzuerstatten oder im anderen Fall Zusatzbeiträge zu erheben. Ob dies und wenn ja in welcher Höhe dies bei Ihrer Krankenkasse der Fall ist, können Sie mit dem Krankenkassenrechner ganz einfach ermitteln.

Wer in den letzten drei Jahren mehr verdiente, oder Selbstständig, bzw. verbeamtet ist, kann sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vollständig privat versichern. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, möglich.

Vorteile

  • kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen
  • grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung des Kindes
  • Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters
  • Mutterschaftsgeld
  • Vorsorgekuren für Mütter
  • beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich

Nachteile

  • Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse
  • Die Wahl des Krankenhauses ist meistens eingeschränkt. Der Arzt weist dann in eins der zwei nächstgelegenen ein.
  • Nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten
  • Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten

Weiterlesen: Gesetzliche Krankenversicherung

 

Vorteile

  • freie Arztwahl
  • freie Krankenhauswahl
  • zu erbringende Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker)
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich
  • europaweiter Krankenschutz
  • weltweiter Krankenschutz für 2 Monate

Nachteile

  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen
  • jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
  • oftmals Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren
  • keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
  • das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen wird erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben
  • Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von der Versicherung erstatten lassen
  • Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt

Weiterlesen: Private Krankenversicherung

 
 

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